Mit Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 23.05.2010 ist nun eine klare Aussage zum Thema „Werbung mit Markennamen“ getroffen worden.
Ab dem 14.09.2010 dürfen prinzipiell Markennamen fremder Unternehmen als KeywordsKeywords
Ein Keyword oder Suchbegriff ist das Wort oder der Text, der in die Suchzeile einer Suchmaschine eingetippt wird. für AdWords Anzeigen verwendet werden, ohne dass dies eine Markenrechtsverletzung darstellt. Diese liegt nach Ansicht des EuGH nur dann vor, wenn aufgrund der Gestaltung der Ziel-Internetseite dem durchschnittlichen Internetnutzer der Eindruck erweckt wird, dass eine Verbindung zwischen dem wahren Markeninhaber und dem Unternehmen, welches mit der Marke wirbt, besteht.
Was bedeutet dieses Urteil für die Praxis?
Beispielsweise darf das Unternehmen XY, welches Klebstoff herstellt, für seine Werbung die KeywordsKeywords
Ein Keyword oder Suchbegriff ist das Wort oder der Text, der in die Suchzeile einer Suchmaschine eingetippt wird. „UHU“, „TESA“ oder „PRITT“ nutzen und damit Interessenten auf seine Website locken.
Dieses Beispiel wäre ein umso größerer Wettbewerbsvorteil für das Unternehmen XY wenn die Markeninhaber-Mittbewerber wenig oder gar keine Online-Werbung schalten würden.
Eigene Marken abzusichern und schnellstmöglich Marktanteile zu sichern sollte innerhalb der nächsten Wochen ein priorisiertes Ziel eines jeden Markeninhabers sein. Genauso sollten diejenigen Unternehmen, welche über unbekannte Marken verfügen jetzt die Chance nutzen um den Großen etwas vom Kuchen abzunehmen.
Auch die Rechtsabteilungen der Markeninhaber müssen wohl in den nächsten Monaten verstärkt bemüht werden. Denn Google muss nur dann tätig werden, wenn sie von einer Markenrechtsverletzung in Kenntnis gesetzt werden (z.B. durch die Anzeige des Markeninhabers). Dann erst muss Google die entsprechende Anzeige von AdWords ausschließen. Ein großer Sieg für Google – für das Unternehmen besteht von nun an Rechtssicherheit und zwar vollkommen zu dessen Gunsten.
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